Warum Natura 2000?
Warum Natura 2000?
Sieben Milliarden Menschen verursachen Artenschwund, jede dritte Art ist gefährdet. Die Antwort der Europäischen Union darauf war Natura 2000. Es ist ein Europa-weites Biotopverbund-System für selten gewordene Lebensräume sowie gefährdete Tiere und Pflanzen. Durch zum Teil jahrhundertelange, schonende Bewirtschaftung hat sich an manchen Stellen eine besonders reichhaltige oder seltene Natur erhalten, die andernorts verloren gegangen ist.
Es gilt, diese Gebiete zu erhalten, damit auch unsere Nachkommen noch diese Artenfülle vorfinden können.
Die Entstehung von Natura 2000
Jedes EU-Mitgliedsland hatte die Aufgabe, besonders schützenswerte Gebiete zu melden, zu kartieren und sog. Managementpläne zu erstellen (in Bayern 11,3 Prozent der Landesfläche, 744 Gebiete mit insgesamt 797.000 Hektar).
Es gibt FFH-Gebiete (=Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) und SPA-Gebiete (Special protected areas = Vogelschutzgebiete), die sich zum Teil auch überschneiden.
Allgemeines Ziel ist es, die Gebiete in einem „guten Zustand“ zu erhalten, wozu die Grundbesitzer durch ihre Bewirtschaftung weiterhin beitragen sollen (also keine Käseglocke / Stilllegung).
Die Maßnahmen des Managementplans sind für private Grundbesitzer freiwillig. Die unterste „Auffanglinie“ ist das sogenannte “Verschlechterungsverbot“. Bayern setzt auf das Gespräch am sogenannten „Runden Tisch“, um allen naturschutzfachlichen, sozialen und ökonomischen Ansprüchen bestmöglich Rechnung zu tragen.
Es gibt FFH-Gebiete (=Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) und SPA-Gebiete (Special protected areas = Vogelschutzgebiete), die sich zum Teil auch überschneiden.
Allgemeines Ziel ist es, die Gebiete in einem „guten Zustand“ zu erhalten, wozu die Grundbesitzer durch ihre Bewirtschaftung weiterhin beitragen sollen (also keine Käseglocke / Stilllegung).
Die Maßnahmen des Managementplans sind für private Grundbesitzer freiwillig. Die unterste „Auffanglinie“ ist das sogenannte “Verschlechterungsverbot“. Bayern setzt auf das Gespräch am sogenannten „Runden Tisch“, um allen naturschutzfachlichen, sozialen und ökonomischen Ansprüchen bestmöglich Rechnung zu tragen.
Zuständigkeiten
Zuständig für den Wald in Bayern ist die Bayerische Forstverwaltung. In jedem Regierungsbezirk ist ein Team von Spezialisten für die Kartierung und Managementplanung, in Oberfranken das RKT (Regionales Kartier-Team) in Scheßlitz (AELF Bamberg). An jedem AELF gibt es einen sogenannten Gebietsbetreuer für die FFH- und SPA-Gebiete. Im Offenland zuständig ist die Naturschutzverwaltung (Kartierung durch freiberufliche Spezialisten im Auftrag der Regierung)
Ablauf der Managementplanung
Zunächst gibt es eine öffentliche Auftakt-Informationsveranstaltung. Es folgt die Kartierung der Lebensräume und spezieller Arten. Ein Entwurf des Plans wird gefertigt. Am" Runden Tisch" wird der Entwurf allen Betroffenen vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Die Übergabe der endgültigen Version des Managementplanes an Gemeinden, Bayerischer Staatsforstverwaltung, Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und andere Behörden schließt sich an.
Der Gebietsbetreuer (nur bei der Forstverwaltung)
Er beruft die Runden Tische ein, ist zuständig für die Überwachung der Gebiete und macht mindestens einen jährlichen Begang je Gebiet. Er fertigt für jedes Gebiet einen jährlichen Bericht an das Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und ist für die Umsetzung der Managementpläne zuständig.